The European, 18. April 2012

Der Gefühlstote und seine Taten

Anders Breivik kann seinen Thesen vor Gericht zwar Gehör verschaffen - weil ein Rechtsstaat auch einen durchgeknallten Massenmörder ertragen können muss

Dieser Mann ist eine Zumutung. Und für den Prozess gegen ihn gilt das Gleiche. Vor laufenden Kameras darf sich Anders Breivik inszenieren und damit die Angehörigen seiner 77 Opfer, die Überlebenden seines politisch motivierten Massenmords provozieren. Das tut der 33-Jährige mit der ihm eigenen fanatischen Menschenverachtung.

Schon am ersten Tag vor Gericht hebt er frech den rechten Arm zum kaum kaschierten Hitlergruß. Während die Anklage verlesen wird, lächelt der Rechtsextremist immer wieder maliziös. Abstoßend, sicherlich. Aber vielleicht auch passend für einen, der die Dreistigkeit besitzt, das von ihm verübte Massaker auf der Ferieninsel Utøya als Notwehr zu bezeichnen und sich deshalb für unschuldig zu erklären. Er habe Norwegen vor einer muslimischen Invasion retten wollen, ließ Breivik wissen. Es sei daher schade, dass nicht mehr Menschen ums Leben kamen. Zynischer geht es kaum noch. Der Gefühlstote und seine Taten – eine unerträgliche Zumutung. Eine Unverschämtheit, die eine auf Freiheit und Offenheit beruhende Gesellschaft allerdings aushalten muss. So schwer es auch fallen mag. Denn das macht sie zu einem überlegenen Modell. Und Täter wie Anders Breivik zu Einzelgängern, zu etwas Singulärem.

Schon die banal anmutende Tatsache, dass der selbst ernannte Auserwählte sich vor Gericht verantworten muss, ist ein Erfolg des Rechtsstaats. Auch wenn es schlimme Wunden wieder aufreißt, wird man gewissermaßen aus erster Hand erfahren, wohin der Hass auf Einwanderer, Ausländer und „Linke“ im extremsten Fall führen kann. Klar, beileibe nicht jeder Rassist greift zu Gewehr und Pistole, um sich seiner vermeintlichen Feinde zu entledigen. Es sind zum Glück nur die Allerwenigsten. Klar ist ebenfalls: Nichts und niemand kann uns vor derartigen psychopathischen Kriminellen schützen.

Doch das ändert wenig an der Gefährlichkeit eines Gedankengebäudes, das auf Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung beruht. Vielleicht gelingt es dem Gericht, die einzelnen Bestandteile des bösen Ganzen für alle sichtbar zu machen. Das wäre schon eine Leistung an sich. Braucht’s mehr? Ja, einen Schuldspruch und damit eine wirklich lebenslange Gefängnisstrafe. Denn Anders Breivik ist und bleibt eine tickende Zeitbombe, die eine Bedrohung für alle darstellt. Auf Dauer.

Ein Urteil? Das mag bei der Dimension der Taten wie eine Selbstverständlichkeit klingen, ist es aber nicht. Noch vor wenigen Monaten erklärten forensische Gutachter den kaltblütigen Mörder von Oslo für unzurechnungsfähig, zum Geisteskranken. Das hätte eine Gefängnisstrafe praktisch ausgeschlossen. Stattdessen wäre der Mann, der sein Attentat so minutiös wie gewissenlos plante, in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen und womöglich eines schlimmen Tages als geheilt entlassen worden.

Mit anderen Worten: Therapie für einen Durchgeknallten statt lebenslanger Knast für einen rechtsradikalen Schlächter. Was für ein Wahnsinn. Fehlte nur noch der Hinweis, die widrigen gesellschaftlichen Umstände hätten dieses Monster geschaffen. Die Liberalität der norwegischen Gesellschaft – sie hätte sich aus falsch verstandener Toleranz ad absurdum geführt. Doch inzwischen halten neue Gutachter Breivik sehr wohl für straffähig. Dass sich der Terrorist nun vor Gericht verantworten muss, ist eine Genugtuung für die Familien, deren Leben er zerstört hat. Auch wenn das Verfahren für sie eine quälende Belastung bedeutet. Vor allem, weil Breivik sich gerne als Held aufspielt.

Die erste Verhandlungswoche gehört fast ihm allein. Und er nutzt die Bühne, um seine Wut, seinen Hass, seinen Rassismus, seine Pseudo-Weisheiten, seine Verschwörungstheorien der aufmerksamen Welt kundzutun. Und damit seine vielen Opfer und deren Hinterbliebene zu verhöhnen. Muss das sein? Ja. Zum einen, weil prinzipiell jedes Verbrechen bestraft gehört. Zum anderen, weil ein liberaler Rechtsstaat, will er glaubhaft bleiben, sogar einem wie Anders Breivik die gängigen Rechte eines Kriminellen zu gewähren hat. Auch wenn es eine Zumutung ist.

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Dr. Christian Böhme
Journalist

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